1) Veranstaltung
9. Norddeutscher Campingtag am 13. und 14. November 2024 im Kongresshotel Potsdam, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam.
2) Veranstalter
„Norddeutscher Campingtag GmbH i.G.“ mit Sitz in der Konrad-Zuse- Straße 2 in 18057 Rostock. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und Ablehnung von Anmeldungen.
3) Anmeldung, Buchungsbestätigung, Mitaussteller, Ausstellerausweise
3.1. Die Anmeldung des Ausstellers erfolgt durch den Eingang des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
3.2. Die Zusendung der Anmeldung bietet keinen Anspruch auf Zulassung. Eine verbindliche Standplatzbuchung kommt erst durch die Buchungsbestätigung zustande. Eine Ablehnung der Anmeldung behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor. Einer Begründung bedarf es nicht. Der Veranstalter ist bemüht ein vielfältiges Angebot sämtlicher Zweige der Campingwirtschaft sicherzustellen.
3.3. Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise Überlassung an andere Unternehmen oder Mitaussteller bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Bei der genehmigten Aufnahme eines Mitausstellers wird eine Mitausstellergebühr i.H.v. 180,00 € fällig.
3.4. Ausstellerausweise werden vor Ort ausgehändigt.
4) Standzuteilung
4.1. Der Veranstalter entscheidet über die genaue Standflächenzuteilung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Durch den Aussteller geäußerte Standgrößen- und Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit beachtet, es besteht jedoch kein Anspruch auf Realisierung.
5) Standgestaltung, -bewachung, -reinigung, -abbau
5.1. Der Stand ist vor Veranstaltungsbeginn aufzubauen. Das Bekleben von Boden, Wänden oder Türen etc. ist unzulässig, Beschädigung muss bereinigt werden. Notwendige Reparaturen werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Beim Aufbau des Standes müssen alle Sicherheitseinrichtungen, Verteilerkästen etc. berücksichtigt werden.
5.2. Die Standbewachung ist Sache des Ausstellers.
5.3. Die Standreinigung sowie Müllentsorgung obliegen dem Aussteller. Wenn dennoch der Stand (nach)gereinigt werden muss, oder Müll zurückgelassen wird, wird dies dem Aussteller mit einem Aufschlag i.H.v. 25 % der angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
5.4. Der Standabbau darf erst am letzten Messetag nach Ausstellungsschluss um 15:00 Uhr beginnen. Wenn hiergegen verstoßen wird, ist der Veranstalter berechtigt, vom Aussteller eine Vertragsstrafe von 25 % des Nettorechnungsbetrags der in Rechnung gestellten Standmiete, zu erheben.
6) Zahlungsbedingungen
6.1 Nach der Buchungsbestätigung erhält der Aussteller eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen ist. Die Kosten der Ausstellungsfläche sind zu 100 % vor Veranstaltungsbeginn vom Aussteller an den Veranstalter zu zahlen.
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, eine sofortige Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht. Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale i.H.v. 5,00 € berechnet.
7) Absage von Veranstaltungen, Rücktritt und Kündigung
7.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Kündigung oder Rücktritt der Veranstaltungshalle, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen usw.) zu verschieben, abzusagen oder zeitlich zu kürzen. Hierüber wird der Veranstalter den Aussteller nach Eintritt und Kenntnis des wichtigen Grundes unverzüglich informieren. Dadurch entstehen dem Aussteller gegenüber dem Veranstalter keine Schadensersatzansprüche. Es sei denn, solche Schäden wurden nachweislich von dem Veranstalter oder von dessen Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.2 Die erteilte Zulassung kann vom Veranstalter widerrufen werden, wenn
die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind oder aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde.
der Aussteller seine Zahlung einstellen sollte.
sich die Firma des Ausstellers in Liquidation befinden sollte bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet sein sollte. Hiervon hat der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu berichten.
7.3 Der Aussteller hat die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er nach Vertragsschluss absagt oder nicht teilnimmt und der Stand nicht anderweitig vermietet werden kann. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes zu denselben Konditionen, kann der Veranstalter von dem Aussteller eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 160,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer verlangen. Gelingt eine Weitervermietung nur gegen niedrigeres Entgelt, kann der Aussteller neben der Bearbeitungsgebühr die Erstattung des Differenzbetrages verlangen. Bereits beauftragte externe Dienstleistung für den Stand, die nicht mehr zu stornieren sind, werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
8) Werbung und Datenschutz
8.1 Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.
8.2 Bitte beachten Sie, dass während der gesamten Veranstaltung Fotos, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen werden können. Diese werden in der Pressearbeit und Beiträgen in den sozialen Kanälen der Norddeutscher Campingtag GmbH i.G. sowie auf der Webseite https://www.norddeutscher-campingtag.de/ veröffentlicht. Möchten Sie diesem Vorgang, also den Aufnahmen und der Veröffentlichung von Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von Ihnen widersprechen, kontaktieren Sie bitte den Fotografen vor Ort oder die Ansprechpersonen der Norddeutschen Campingtag GmbH i.G. oder der Fincke Werbung GmbH & Co. KG.
9) Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste am Ausstellungsgut (wie Ausstattung, Informationsmaterial). Es sei denn, solche Schäden wurden nachweislich von dem Veranstalter oder von dessen Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die durch Aussteller im oder am Veranstaltungsort verursacht werden. Ausstellern obliegt die Pflicht, ihre Versicherung vor der Veranstaltung für solche Fälle zu prüfen.
10) Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Rostock.
11) Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht seine Wirksamkeit. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.